Ab 01. Januar 2020 hat sich für die freien Träger in der Diakonie Baden die Zuständigkeit bei der Datenschutzaufsicht geändert.
Bisher war Herr Prof.…
Wichtiger Hinweis: In der Anlage 1 zur Wahlordnung (Mustereinladung) ist bei der Wahlberechtigung ein Fehler:
Die Beschränkung in § 9, dass man nur wählen kann, wenn man bereits drei Monate der Dienststelle angehört, ist 2012 durch Änderung des MVG Baden weggefallen!
In der gleichen Anlage 1 ist auf Seite 3 ein weiterer Fehler: das vereinfachte Wahl-Verfahren ist nicht bei Einrichtungsgrößen bis 50 Mitarbeitende sondern bis 100 Mitarbeitende anzuwenden.
Hinweise für den Versammlungsleiter
zur Durchführung des vereinfachten Wahlverfahrens
nach § 11 der Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz
Wahlkalender für die aktuelle Wahlperiode mit Hinweisen zu den Fristen für Wahlvorstände
Wahlmeldebogen für Wahlvorstände nach erfolgter MAV-Wahl