Gesamtausschuss Baden
Evangelische Landeskirche Baden Diakonie

Fachbereichsgruppe Tarifentwicklung


Petition "gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte"

Unter dem Titel „Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte“ wurde von der Gewerkschaft ver.di eine Petition gestartet. Diese richtet sich an die Regierungskoalition und insbesondere an den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). 

Kernforderung: Abschaffung der Sonderregeln für Kirchen im Arbeitsrecht

Im Kern fordert ver.di gemeinsam mit den Unterzeichner:innen der Petition die Abschaffung von Sonderregeln im Arbeitsrecht, die die Kirchen immer noch besitzen und an denen sie vehement festhalten wollen. Als Beispiel seien hier die Sonderregeln im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§9 AGG) oder die Ausnahme im Betriebsverfassungsgesetz (§118 Abs. 2 BetrVG) genannt.

„Auch im Jahr 2023 haben wir, die Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas, noch nicht dieselben Rechte wie unsere Kolleg*innen in weltlichen Betrieben. Für kirchliche Arbeitgeber gelten gesetzliche Sonderregeln im Arbeitsrecht. Sie können zum Beispiel Pflegekräfte, Erzieher*innen oder Verwaltungsangestellte kündigen, wenn diese aus der Kirche austreten oder den Kirchenoberen ihr Privatleben missfällt. Als kirchlich Beschäftigte haben wir geringere Mitbestimmungsrechte und können daher schlechter Einfluss auf unsere Arbeitsbedingungen nehmen. Höchste Zeit, diese veralteten Kirchenprivilegien abzuschaffen. SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das kirchliche Sonderrecht zu überprüfen. Für uns ist klar: Es gehört abgeschafft! Die Diskriminierung von Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen muss ein Ende haben. Gleiche Rechte für alle!

aus dem Petitionstext: Petition auf openpetition.de

Wege zur Unterzeichnung der Petition

Zum ver.di-Beitrag über die Petition gelangt man über diesen Link. Auf der ver.di-Seite stehen auch Formulare für die Sammlung von analogen Unterschriften zum Download zur Verfügung.

 

qr

Direkt zur Petition auf openpetition.de kommt man über diesen Link oder den oben stehenden QR-Code. Auch die Direkteingabe der nebenstehenden Internetadresse führt zur Petition.


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Arbeitsrechts-Info Nr. 13 / 2023

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